Abonnement und Vertragsbedingungen

Bezahlung

Das Abonnement der Spielzeit 2022/23 ist in einem Betrag bis zum 15. Oktober zu bezahlen. Wir nehmen Ihnen den Weg zu Ihrem Geldinstitut gerne ab, wenn Sie uns
ermächtigen, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

 

Abonnementermäßigung

Bei den Abonnementreihen Schauspiel 1 und 2, Musiktheater und Tanztheater erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Personen des Bundesfreiwilligendienstes und FSJler gegen Vorlage eines gültigen Ausweises einen bis zu 50 %igen Rabatt.

 

Preisnachlass an anderen Häusern

Folgende Theater gewähren Abonnent*innen unseres Hauses gegen Vorlage einer Abonnementkarte einen Preisnachlass von 15 %: Staatstheater Darmstadt, Oper Frankfurt, Schauspiel Frankfurt, Stadttheater Gießen, Theater Heidelberg, Pfalztheater Kaiserslautern, Staatstheater Kassel, Staatstheater Mainz, Nationaltheater Mannheim und Hessisches Staatstheater Wiesbaden.

Das Theater im Pfalzbau erteilt diese Ermäßigung ab drei Tage vor der jeweiligen Vorstellung. Die reservierten Karten liegen an der Abendkasse bereit und müssen mindestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden.

 

Ersatzkarten

Bei Verlust Ihrer Abonnement-Eintrittskarte bzw. der registrierten Kaufkarte erhalten Sie gegen einen Unkostenbeitrag von 3 Euro einen Ersatz.

 

Geltungsdauer

In der Saison 2022/23 lebt das „eingefrorene“ Abonnement aus 2019/20 mit den hierfür gebuchten Plätzen wieder auf, sofern es nicht bis zum jährlich festgelegten Kündigungstermin schriftlich gekündigt wird. Abonnement-Änderungsfrist und Kündigungstermin ist in jedem Jahr der 30. Juni.
Das Theater im Pfalzbau behält sich vor, die Abonnement-Bedingungen für die jeweils kommende Spielzeit zu ändern. Kann der Abonnent das Abonnement in der nächsten Spielzeit nicht selbst fortführen, muss er es rechtzeitig kündigen. Die Abonnent*innen werden gebeten, dem Theater im Pfalzbau Änderungen ihrer Anschrift bzw. Änderungen der Bankverbindung mitzuteilen. Nur so können wir Ihnen unsere Informationen regelmäßig zuschicken und eine ordnungsgemäße Abbuchung garantieren. Neben diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten die Nutzungsbedingungen des Theaters im Pfalzbau. Ersatz für versäumte Aufführungen kann nicht gewährt werden, ebenso wenig für Vorstellungsausfälle bei Streik und höherer Gewalt. Änderungen des Spielplans bleiben vorbehalten.

 

Gutschrift, Umtausch

Gutschriften werden bis drei Tage vor der gewünschten Abo-Vorstellung gewährt. Die Einzelkarten müssen der Theaterkasse vorgelegt werden. Die Gutschrift erfolgt in
Höhe des Abo-Einzelkartenwertes, wobei die Gutschrift beim Kauf einer Eintrittskarte zu Preisen des freien Verkaufs (gilt nicht für Fremdveranstaltungen) an der Theaterkasse eingelöst werden kann. Für die Ausstellung der Gutschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von 2 € erhoben. Eine Barerstattung bzw. Absetzung vom Abo-Preis ist nicht möglich. Gerne schicken wir Ihnen die Gutschrift zu, sofern Sie uns einen ausreichend frankierten Briefumschlag beilegen.
Abonnent*innen, die am Tag ihrer Vorstellung verhindert sind, die gleiche Aufführung aber an einem anderen Tag besuchen möchten, können ihre Karte gegen ein Entgelt von 2 € an der Theaterkasse umtauschen.